ח ת"ר מים שנתגלו הרי זה לא ישפכם ברשות הרבים ולא ירביץ בהן את הבית ולא יגבל בהן את הטיט ולא ישקה מהן לא בהמתו ולא בהמת חבירו ולא ירחץ בהן פניו ידיו ורגליו אחרים אומרים מקום שיש סירטא אסור אין סירטא מותר
8 Die Rabbanan lehrten: Wasser, das offen gestanden hat, darf man nicht auf öffentliches Gebiet gießen, noch damit das Zimmer sprengen, noch damit Lehm kneten, noch es seinem Tiere oder einem fremden Tiere zu trinken geben, noch sich damit Gesicht, Hände und Füße waschen. Andere sagen, [an den Körperstellen,] wo Fältchen vorhanden sind, sei es verboten, wo keine Fältchen vorhanden sind, sei es erlaubt. —